Aktuelles der WoGe Herford
Wir bitten Sie Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail an uns zu richten.
In unserer Geschäftsstelle begrüßen wir Sie ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wir sind die Wohnungsgenossenschaft Herford
Mitglieder
Mietwohnungen
Wohn- und Nutzfläche
Häuser
Garagen
Stellplätze
(Zahlen aus 2019)
Die Wohnungsgenossenschaft Herford-Stadt eG wurde am 15.04.1893 gegründet.
Als Genossenschaft ist unser oberstes Gebot die Schaffung und Unterhaltung von bezahlbarem Wohnraum.
Unsere Mitglieder genießen den Vorteil einer starken Gemeinschaft.
Vorstand
Stefanie Bökenbrink (hauptamtlich)
Theodor Kostelnik (nebenamtlich)
Veronique Stegmann (nebenamtlich)
Aufsichtsrat (ehrenamtlich)
Tim Hönerhoff
Nico Husemann
Thorsten Kantim
Peter Klocke
Thomas Kruscha (Vorsitzender)
Norbert Kuss
Unsere Tätigkeitsfelder sind
Vermietung und Bewirtschaftung
Die Vermietung und Bewirtschaftung von freifinanzierten und öffentlich geförderten Wohnungen im eigenen Bestand
Bestandspflege
Planmäßige Bestandspflege durch Sanierung und Modernisierung unserer Wohnanlagen
Wohnungsverwaltung
Verwaltung von Mietwohnungen und Eigentumswohnungen für Dritte
Häufig gestellte Fragen
Zu dem Gespräch bringen Sie bitte Ihren Lichtbildausweis und eine aktuelle Schufa-Auskunft mit.
Haben Sie die Zustimmung zur Anmietung einer Wohnung durch uns erhalten, ist der Genossenschaftsanteil zu erwerben und die Formulare für die Mitgliedschaft zu unterzeichnen. Anschließend erhalten Sie den Nutzungsvertrag.
In jedem unserer Häuser befindet sich im TreppenHaus ein Aushang über die für Ihr Haus zuständigen Firmen. Den Bereitschaftsdienst bitte nur in dringenden Fällen anrufen. Bitte nicht bei belanglosen Sachen wie z.B.:
• tropfender Wasserhahn,
• Entlüften der Heizkörper,
• kleine Verstopfung im Waschbecken oder Badewanne,
• einzelne ausgefallene Lichtschalter oder Steckdosen,
• Ausfall einzelner Glühlampen im Treppenhaus,
• Ausfall der Klingelanlage.
In solchen Fällen rufen Sie bitte in der Geschäftsstelle zu den Sprechzeiten an.
Anders ist es bei größeren Tieren wie Hunde oder Katzen; hier müssen Sie zuvor unsere schriftliche Zustimmung einholen. Die Haltung von Hunden mit einer Schulterhöhe bis zu 40 cm kann genehmigt werden, wenn alle übrigen Hausbewohner nichts gegen Ihre Tierhaltung einzuwenden haben und dies schriftlich bestätigen. Außerdem ist die Haltung von Hunden oder Katzen auf nur ein Tier begrenzt. Katzen dürfen nur innerhalb der Wohnung gehalten werden.
Die Haltung von so genannten Kampfhunden, Schäferhunden und Hunden in ähnlicher Größe mit einer Schulterhöhe über 40 cm wird grundsätzlich nicht genehmigt.
Die Firma PŸUR (Tele Columbus Multimedia GmbH) schafft die technischen Voraussetzungen, um auch unseren ausländischen Mietern zu ermöglichen, Programme in ihrer jeweiligen Landessprache zu empfangen.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Voraussetzung ist, dass die Kündigung im Original und unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen ist. Die Kündigung wird dann rechtswirksam zum Ablauf des übernächsten Monats. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist das Datum unseres Posteingangsstempels. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Nutzungsvertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben sein. Eine Kündigung per Telefax oder E-Mail ist unwirksam.
Die Kündigungsfrist für Stellplätze / Garagen / Carports beträgt einen Monat. Voraussetzung ist auch hierfür, dass die Kündigung im Original und unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen ist.
Nach Eingang der schriftlichen Kündigung erhalten Sie von uns eine Kündigungsbestätigung sowie einen Termin zur Wohnungsvorabnahme. Bei diesem Termin wird festgelegt, in welchem Zustand Sie die Wohnung verlassen müssen.
Die Kleinreparaturklausel bezieht sich auf Dinge, die dem „häufigen Zugriff“ durch den Mieter ausgesetzt sind, beispielsweise tropfender Wasserhahn, Schäden an Duschköpfen, Steckdosen, Klingel, Lichtschalter, Tür- und Fenstergriffe, Armaturen, etc.
Ausnahme: Handelt es sich um Schäden an Dingen, die der Mieter selbst eingebaut oder beauftragt hat oder hat der Mieter den Schaden, auch durch unsachgemäßen Gebrauch selbst verursacht, dann muss der Mieter die Kosten für jede Reparatur selbst tragen.
Kontakt
Bei Fragen wie z.B. zu Ihrem Nutzungsvertrag, Reparaturen etc. helfen wir gerne weiter.Unsere Adresse
Wohnungsgenossenschaft Herford-Stadt eGJohannisstraße 12
32052 Herford
E-Mail: info@woge-herford.de
Öffnungszeiten Geschäftsstelle
Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung.Telefonische Sprechzeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 UhrDi. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
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